Die Namensgebung
WÄHLERGRUPPE JAKOBS … … und … …
die Namensgebung
Bei der Gründung der WÄHLERGRUPPE JAKOBS handelte es sich im Sinne des Kommunalwahlgesetzes um eine nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe.
Hier die gesetzliche Grundlage für die Namensfindung der Wählergruppe Jakobs:
Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung vom 31. Januar 1994
Gemäß § 21 Absatz 1 KWG  muss der Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen des zuerst aufgeführten Bewerbers als Kennwort tragen. Die Verwendung anderer Kennwörter ist unzulässig.
Sowohl im Vorfeld der Kommunalwahl 2014 als auch bei der Mitgliederversammlung, dort wurde der Beschluss zur Einrichtung eines „eingetragenen Vereins“ gefasst, lehnten die Mitglieder den Antrag des 1. Vorsitzenden Rainer Jakobs zur Umbenennung der WÄHLERGRUPPE JAKOBS einstimmig ab.
Begründung:
Die Bezeichnung WÄHLERGRUPPE JAKOBS habe sich als Marke in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler etabliert.